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Anzahl der Beiträge : 177 Anmeldedatum : 27.03.11 Alter : 28 Ort : Bayern
Thema: Die Länder Do März 31, 2011 1:24 pm
Der Kontinent im Naruto-Universum ist in Länder unterteilt. Diese werden von einem Daimyō* regiert, welcher die größte politische Macht im Land besitzt. Die Länder verstehen sich als Feudalstaaten, genau wie im alten Japan. Die fünf größten von ihnen werden als Shinobi Godaikoku (忍び五大国, "Fünf große Shinobiländer") bezeichnet, die kleineren als Shōkoku (小国, "Kleines Land"). In den fünf großen Ländern liegen auch die stärksten Dörfer. Diese werden jeweils von einem so genannten Kage geleitet und sind in den jeweiligen Ländern eine Art Militärstützpunkt. In ihnen werden Ninja bereits im Kindesalter ausgebildet. Nicht alle Länder sind miteinander verbündet und daher gab und gibt es häufig Kriege. Die größten dieser Kriege werden Ninjaweltkriege genannt, von denen es bisher drei gab.
„Auf dem Kontinent, wo das Dorf Konoha liegt, gibt es viele große und kleine Länder. Fast jedes dieser Länder besitzt sein eigenes, der Finanzkraft des Landes angemessenes Ninja-Dorf als Streitkraft. Die Ninja-Dörfer der Länder Kaminari no Kuni (Land des Donners), Mizu no Kuni (Land des Wassers), Tsuchi no Kuni (Land der Erde), Kaze no Kuni (Land des Windes) und Hi no Kuni (Land des Feuers) gelten als besonderes mächtig. Die Länder, zu denen diese Dörfer gehören, werden deshalb auch die fünf Ninja-Großmächte genannt.“ - Naruto: Die Schriften des Hyō, Seite 6: Die fünf Ninja-Großmächte
*Daimyō (大名, "Großer Titel") sind die obersten lokalen Herrscher im feudalen System der Ninjawelt. Sie sind die Regenten ihrer jeweiligen Länder und den Leitern der darin befindlichen Ninjadörfern vorgesetzt. Ihr Titel wird meist von Vater zu Sohn oder Tochter vererbt und ihre Macht lässt sich grob an der Größe des Reiches ablesen, womit die fünf vorherrschenden Daimyō dem Feuerreich, dem Wasserreich, dem Windreich, dem Erdreich und dem Blitzreich angehören.
Bei gewissen politischen Ereignissen oder Festivitäten werden die Daimyō von den Shinobidörfern eingeladen, beispielsweise halbjährlich bei der Chūnin-Auswahlprüfung.